Kurzzeitvermietungen über AirBnB oder ähnlichen Onlineplattformen erfreuen sich großer Beliebtheit, sind aber auch zunehmend Kritik ausgesetzt. Der Gesetzgeber reagiert mit Einschränkungen. In ihrem neuen Blogbeitrag erklärt
Stefanie Veigl , in welchen Fällen die kurzfristige Vermietung von Wohnungen dennoch zulässig ist.
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